Beihilfe für alle Arzneien vom Arzt
Beamte haben jetzt wieder eine Chance, Beihilfe für alle ärztlich verordneten Medikamente zu bekommen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die im Jahr 2004 beschlossene Beschränkung auf verschreibungspflichtige Arzneien für unwirksam erklärt.
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* Rechenbeispiel: 1981 geborener Angestellter, männlich, Osttarif. Krankentagegeld
ab dem 43. Tag, Lohnfortzahlung 55,- € pro Tag,
750,- € Selbstbeteiligung p.a.